_ vom 30. April 2023, in welchem von einer fraktursuspekten Aufhellungslinie an der ulnaren Kortikalis des mittigen Metakarpale-V-Schaftes die Rede ist (VB 45.68/18), die Information, dass die Hand auf einer Schiene festgebunden sei (VB 45.65/3) bzw. der Beschwerdeführer eine Unterarmstabilisationsschiene trage (VB 45.66/3) sowie ein Bericht über eine Röntgenuntersuchung am 22. August 2023 (VB 45.64/2 f.). Weitere medizinische Unterlagen, insbesondere eine versicherungsmedizinische Beurteilung dazu fehlen, obwohl der behandelnde Arzt die attestierte Arbeitsunfähigkeit auch mit der Schmerzsituation an der Hand begründete (VB 45.40/2) und der