2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____, Facharzt für Rheumatologie sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, vom 11. Januar 2023. Dieser hielt fest, seit Mai 2022 kämen körperlich / fussbelastende (Bau-)Tätigkeiten nicht mehr in Frage. In angepassten leichten, wechselbelastenden bis vorwiegend sitzenden Tätigkeiten mit einer Hebeund Tragelimite von 15 kg ohne knien, kauern, oder Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie gehen in unebenem Gelände bestehe ab Behandlungsabschluss im Dezember 2022 eine volle Arbeitsfähigkeit (VB 23).