1. Der 1979 geborene, zuletzt als Bauarbeiter tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 11. Oktober 2022 unter Hinweis auf einen Unfall mit Beeinträchtigung des Fusses bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und zog mehrmals die Akten des Unfallversicherers bei. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente mit Verfügung vom 19. Februar 2024.