fähigkeiten abgestellt und die somatischen Einschränkungen der Beschwerdeführerin fälschlicherweise vollständig ausser Acht gelassen hat. Der Aktenbeurteilung von Dr. med. C._____ ist jedoch gar nicht zu entnehmen, ab wann aus somatischer Sicht von der vollständigen Arbeitsunfähigkeit auszugehen ist, seit wann und für wie lange in einer angepassten Tätigkeit eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus somatischer Sicht gegeben war und ab wann medizinisch-theoretisch wieder von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen wäre. Der medizinische Sachverhalt erweist sich damit auch in somatischer Hinsicht als ungenügend abgeklärt.