3.3. In somatischer Hinsicht ist des Weiteren festzuhalten, dass die RAD-Ärztin Dr. med. C._____ in ihrer Aktennotiz vom 17. Juni 2021 festgehalten hat, die aktivierte Osteochondrose im Bereich der Lendenwirbelsäule schränke die Arbeitsfähigkeit insbesondere in der angestammten, körperlich anspruchsvollen Tätigkeit ein. Eine solche Tätigkeit vollzeitig auszuüben, sei vermutlich auch in der Zukunft ungünstig. Eine angepasste, körperlich leichte Tätigkeit sei medizinisch theoretisch mittelfristig vollzeitig zumutbar. Eine Unterstützung bei der Wiedereingliederung könne empfohlen werden, -8-