In ihrer Aktennotiz vom 17. Juni 2021 führte Dr. med. C._____ aus, in psychiatrischer Hinsicht würden keine neuen Befunde vorliegen. Auch in anderen ärztlichen Berichten werde die psychosoziale Belastungssituation bestätigt. Somit könne hiermit weiterhin keine längerdauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (aus psychiatrischer Sicht) begründet werden (vgl. E. 2.2.2. hiervor). -7-