Demgegenüber hielt die RAD-Ärztin Dr. med. C._____ in ihrer Aktennotiz vom 9. November 2020 fest, die Gesundheitsstörung sei psychosozial bedingt und bedinge keine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit. Aktuell liege die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit bei 30 % und in einer angepassten Tätigkeit bei 30 – 40 %, prognostisch sei von einer Arbeitsfähigkeit von 100 % sowohl in angepasster als auch in angestammter Tätigkeit auszugehen. Aus versicherungsmedizinischer Sicht könne ein möglichst rascher Beginn der Eingliederungsmassnahmen empfohlen werden (vgl. E. 2.2.1. hiervor). In ihrer Aktennotiz vom 17. Juni 2021 führte Dr. med.