Dem Gutachten von Dr. med. B._____ vom 11. März 2023 ist diesbezüglich jedoch lediglich zu entnehmen, dass mindestens seit der aktuellen Untersuchung am 5. Januar 2023 in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit sowie in einer angepassten Tätigkeit in einem ganztägigen Pensum eine 80%ige -6- Arbeitsfähigkeit bestehe. Zuvor sei von den in den Akten angegebenen Arbeitsunfähigkeiten auszugehen (vgl. E. 2.3. hiervor). In den Akten finden sich jedoch verschiedene Arbeitsfähigkeitseinschätzungen: