" Rezidivierend depressive Störung, ggw. leichte Episode (ICD-10 F33.00) Generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1)" In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit sowie in einer angepassten Tätigkeit sei die Beschwerdeführerin in einem ganztägigen Pensum aufgrund vermehrten Pausenbedarfs zu 80 % arbeitsfähig. Als angepasst gelte jede den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit. Von dieser Arbeitsfähigkeit könne seit mindestens der aktuellen Untersuchung (5. Januar 2023; vgl. VB 74 S. 2) ausgegangen werden. Zuvor sei von den in den Akten angegebenen Arbeitsunfähigkeiten auszugehen (VB 74 S. 15 f.).