Arbeitsfähigkeit jedoch insbesondere in der angestammten, körperlich anspruchsvollen Tätigkeit ein. Eine solche Tätigkeit vollzeitig auszuüben, sei vermutlich auch in der Zukunft ungünstig. Eine angepasste, körperlich leichte Tätigkeit sei medizinisch-theoretisch mittelfristig vollzeitig zumutbar. Eine Unterstützung bei der Wiedereingliederung könne empfohlen werden, wobei inzwischen ein Beginn mit vier Stunden täglich zumutbar sei (VB 45 S. 2). 2.3. In seinem psychiatrischen Gutachten vom 11. März 2023 stellte Dr. med. B._____ folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 74 S. 13):