2.2. 2.2.1. Dr. med. C._____ führte in ihrer Aktennotiz vom 9. November 2020 aus, dass gemäss Arztberichten eine depressive Störung bei psychosozialer Belastungssituation vorliege sowie eine generalisierte Angststörung, ein chronisches Schmerzsyndrom mit somatischen und psychischen Faktoren, eine nichtorganische Insomnie und eine posttraumatische Belastungsstörung. Die posttraumatische Belastungsstörung könne jedoch nicht nachvollzogen werden, denn nur wegen einer Anwesenheit bei einem Unfall sei