1. 1.1. Die 1970 geborene Beschwerdeführerin meldete sich erstmals am 22. Januar 2019 wegen eines Oberschenkelbruchs, Rückenproblemen, Bluthochdruck und Panikattacken bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin wies das Leistungsbegehren mangels Vorliegens dreier voller Beitragsjahre mit Verfügung vom 20. März 2019 ab.