Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend ELG (Einspracheentscheid vom 2. Februar 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1938 geborene und seit 2007 verwitwete Beschwerdeführer bezieht eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und meldete sich am 9. Juli 2023 zum Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) an. Mit Verfügung vom 22. September 2023 verneinte die Beschwerdegegnerin einen EL-Anspruch des Beschwerdeführers. Daran hielt sie mit Einspracheentscheid vom 2. Februar 2024 fest.