Es bestehe kein Zweifel an der knöchernen Konsolidation der Fraktur des Hüftgelenks. Bei der klinischen Untersuchung habe sich lediglich noch eine geringe Einschränkung der Beugefähigkeit des linken Hüftgelenks bei freier Rotation gezeigt. Es bestehe eine lediglich geringe Muskelminderung des linken Ober- und Unterschenkels, deren Ursache auch die Sprunggelenksfraktur 2001 sein könnte. Ansonsten hätten sich bezüglich des linken Hüftgelenks resp. des linken Beines keine Auffälligkeiten und keine Hinweise für eine Einschränkung der Belastbarkeit und Benutzung des linken Beines gefunden.