Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Tabelle TA1, Stufe 4, und unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung auf Fr. 49'140.00 fest. Ausgehend von diesen Vergleichseinkommen ermittelte sie in der rentenzusprechenden Verfügung vom 16. August 2006 eine Erwerbseinbusse von Fr. 21'660.00 und damit einen Invaliditätsgrad von 31 % (vgl. VB 85 S. 3).