der angestammten Tätigkeit und von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit – eine auf einem Invaliditätsgrad von 31 % basierende Rente zusprach, basierte in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem orthopädischen Gutachten der Universitätsklinik B._____ vom 25. Mai 2005. Darin stellten die Gutachter folgende Diagnosen (VB 53 S. 10): "Posttraumatisches sekundäres femoroazetabuläres Impingement bei Status nach Osteosynthese einer mediozervikalen Schenkelhalsfraktur links am 27.05.2002 mit Konsolidation in Valgus- und Retrotorsions-Fehlstel- lung Verdacht auf beginnende Arthrose im oberen Sprunggelenk