1.2. Nachdem die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin – nach im Rahmen einer revisionsweisen Anspruchsüberprüfung getroffenen Abklärungen – mit Schreiben vom 21. Juni 2016 einen unveränderten Rentenanspruch bestätigt hatte, leitete sie im Sommer 2017 erneut ein Revisionsverfahren ein. Nach verschiedenen Abklärungen, namentlich der Einholung zweier orthopädischer Gutachten (Gutachten von Dr. med. C._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 13. April 2018; Gutachten der SMAB AG vom 30. November 2022), hob sie die Invalidenrente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 5. Juni 2023 per 28. Februar 2023 auf.