6.3.2. Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin reichte am 23. Juli 2024 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 12.17 Stunden zu Fr. 250.00, eine Spesenpauschale von 3 % im Betrag von Fr. 91.28 und Mehrwertsteuer von Fr. 243.87, total somit Fr. 3'377.65, ausweist.