Insbesondere RAD-Arzt Prof. Dr. med. C._____ setzte sich hingegen ausführlich mit den nach dem SMAB-Gutachten eingegangenen Berichten der Hausärztin, von Dr. med. G._____ und der Rehaklinik F._____ (vgl. Beschwerde S. 5) auseinander und begründete den von der Beschwerdeführerin benötigte erhöhte Pausenbedarf sowie die daraus resultierende me- dizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit umfassend und nachvollziehbar (vgl. E. 3.1.4. hiervor). Eine mangelnde Auseinandersetzung mit den medizinischen Akten und den Angaben der Beschwerdeführerin ist damit insgesamt nicht ersichtlich.