Dies werde von keiner Seite bestritten. Es lasse sich daraus aber nicht ableiten, dass keine Arbeitsfähigkeit mehr bestehe. Es ergebe sich keine Änderung zur RAD-Einschätzung vom 16. Januar 2023 (vgl. E. 3.1.3. hiervor; VB 84 S. 3 f.). 3.1.6. In ihrer Aktennotiz vom 7. November 2023 führte die RAD-Ärztin Dr. med. B._____ aus, das MR des Schädels vom 6. November 2023 zeige stationäre Befunde. Somit ergebe sich keine Änderung zur Stellungnahme vom 26. Oktober 2023 (vgl. E. 3.1.5. hiervor; VB 87). -7-