3.1.5. Dr. med. B._____ hielt in ihrer Aktenbeurteilung vom 26. Oktober 2023 mit Verweis auf die ausführliche RAD-interne neurologische Beurteilung von Prof. Dr. med. C._____ vom 25. Oktober 2023 (vgl. E. 3.1.4. hiervor) fest, die neu hinzugekommenen Berichte würden keine geänderte medizinische Situation zeigen. In den klinischen Untersuchungen würden sich weiterhin nur geringe Einschränkungen zeigen. Von der nochmaligen Rehabilitation habe die Beschwerdeführerin sicherlich profitieren können. Die objektiven Tests würden nur sehr leichte Einschränkungen zeigen. Die Beschwerdeführerin gebe an, Restdefizite zu haben. Dies werde von keiner Seite bestritten.