Gemäss der klinisch-rehabilitativen Erfahrung des RAD entspreche eine Erholungspause von 30 Minuten nach jeweils 90 Minuten Tätigkeit dem Pausenbedarf von vergleichbar gesundheitlich beeinträchtigten Personen. Es seien im konkreten Fall der Beschwerdeführerin keine medizinischen Aspekte ersichtlich, die begründen würden, warum eine solche Erholungspause länger als 30 Minuten sein müsste. Insgesamt ergebe sich bei ganzschichtiger Tätigkeit ein zusätzlicher Pausenbedarf von zwei Stunden pro Arbeitstag.