werde ausgeführt, dass die versicherte Person sich maximal 90 Minuten am Stück konzentrieren könne. In der Rehaklinik F._____ sei während der neuropsychologischen Testung keine abnorme Müdigkeit aufgefallen. Allerdings sei in der Rehaklinik F._____ physiotherapeutisch bei Dual-Task Aufgaben ein Pausenbedarf nach 30 bis 90 Minuten angegeben worden. Diese Angaben seien insgesamt plausibel und nachvollziehbar, insbesondere wenn man berücksichtige, dass bei der Beschwerdeführerin aufgrund des Nystagmus im visuo-koordinativen und visuo-perzeptiven System permanent vermehrte Anforderungen bestehen würden.