Der Score von 53/56 Punkten in der Berg-Balance-Scale könne als weitgehend unauffällige Gleichgewichtsfunktion mit niedrigem Sturzrisiko interpretiert werden. Insgesamt seien somit die Einschränkungen der Beschwerdeführerin in Bezug auf die körperlichen Funktionen inklusive des Gehens gering. In berufsbezogener Hinsicht könne die Beschwerdeführerin körperlich leichte Tätigkeiten ohne besondere Anforderungen an das Gleichgewichtssystem ausüben. Die von der Beschwerdeführerin ausgeübte Tätigkeit als Erwachsenenbildnerin mit Coaching, Beratung und Wirbelsäulentherapie sei als ideal angepasst anzusehen.