Die Beschwerdeführerin gebe an, dass sie aufgrund eines Nystagmus beim Gehen unsicher sei, Schwindel bestehe und sie sich auch vermehrt konzentrieren müsse und dadurch vorschnell erschöpft sei. In sämtlichen medizinischen Berichten werde das Vorliegen eines Blickrichtungsnystagmus nach links mit rotatorischer Komponente und mit Downbeatkomponente beschrieben. Sowohl die Hausärztin der Beschwerdeführerin als auch der behandelnde Oberarzt im Kantonsspital E._____ würden in Bezug auf die körperliche Untersuchung leichte Auffälligkeiten in den Gehversuchen (Einbeinstand, Liniengang) beschreiben.