3.1.4. In seiner Aktennotiz vom 25. Oktober 2023 führte RAD-Arzt Prof. Dr. med. C._____ aus, es gebe keine Zweifel daran, dass bei der Beschwerdeführerin eine Schädigung im Hirnstamm vorliege. Die objektivierbaren Befunde in der körperlich-neurologischen Untersuchung seien aus neurologischer Sicht auf diese Schädigung zurückzuführen und konsistent mit den Ergebnissen der bildgebenden Diagnostik. Die Beschwerdeführerin gebe an, dass sie aufgrund eines Nystagmus beim Gehen unsicher sei, Schwindel bestehe und sie sich auch vermehrt konzentrieren müsse und dadurch vorschnell erschöpft sei.