Aus diesem Grund könne davon ausgegangen werden, dass seit Oktober 2022 auch eine weiter erhöhte Arbeitsfähigkeit von 70 % medizinisch-the- oretisch zumutbar sei. Es sei damit ab dem 22. April 2021 von einer 100% igen, ab dem 15. Januar 2022 von einer 90%igen, spätestens ab Juni 2022 von einer 50%igen und ab Oktober 2022 von einer 30%igen Arbeitsunfähigkeit in angestammter Tätigkeit, welche auch einer angepassten Tätigkeit entspreche, auszugehen (VB 50 S. 5).