3.1.3. Die RAD-Ärztin Dr. med. B._____ hielt in ihrer Aktenbeurteilung vom 16. Januar 2023 fest, die gutachterliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von 50 % in angestammter und angepasster Tätigkeit zum Begutachtungszeitpunkt sei aus versicherungsmedizinischer Sicht nachvollziehbar. Laut Einschätzung der Gutachter wäre eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit bei positivem weiterem Verlauf möglich. Im Oktober 2022 habe noch einmal eine neurologische Kontrolluntersuchung stattgefunden. Erfreulicherweise sei es inzwischen zu einer weiteren Besserung gekommen. Der Nystagmus sei weniger ausgeprägt gewesen. Eine Gehhilfe sei nicht mehr benötigt worden.