Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie unter anderem das von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebene neurologische Gutachten (Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 5. Juli 2022) einholte. Nach Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. November 2023 für den Zeitraum vom 1. April bis am 31. Oktober 2022 eine ganze Invalidenrente und vom 1. November 2022 bis am 31. Januar 2023 eine Rente von 55 % einer ganzen Invalidenrente zu.