1. Die 1971 geborene Beschwerdeführerin meldete am 4. Februar 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie unter anderem das von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebene neurologische Gutachten (Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 5. Juli 2022) einholte.