einleuchtend, dass Dr. med. D._____ die von med. pract. B._____ gestellte Diagnose eines chronisch depressiven Zustands nicht bestätigte. Im Schreiben vom 15. Juni 2023 (VB 82) nahmen die Gutachter zudem Stellung zum Bericht von med. pract. B._____ vom 14. März 2023 samt den Bemerkungen des Beschwerdeführers zum Gutachten, in welchem dieser zusätzlich eine "scheinbar versteckte, schwere und chronische Störung, die dem depressiven Spektrum zuzuordnen" sei, diagnostiziert hatte (VB 73 S. 8).