5.2.3. Im psychiatrischen Teilgutachten nahm Dr. med. D._____ sodann Stellung zu der von med. pract. B._____ im Bericht vom 25. August 2021 gestellten Diagnose eines chronisch depressiven Zustands bzw. einer Dysthymie nach ICD-10: F34.1 (vgl. VB 28 S. 2; 73 S. 9). Er führte diesbezüglich gestützt auf seine klinische Untersuchung aus, dass sich der Beschwerdeführer anlässlich der Untersuchung vom 16. September 2022 nicht ansatzweise depressiv gezeigt habe. Dieser habe zufrieden gewirkt und gehe diversen Freizeitaktivitäten und Hobbys nach. Auffällig seien nur geringe soziale Kontakte, wobei sich in diesem Zusammenhang keine depressiven Affekte gezeigt hätten (VB 63.3 S. 9;