Er führte dabei aus, dass zwar eine Persönlichkeitsstörung vorliege, es sich hierbei jedoch um eine schizoide Persönlichkeitsstörung handle, deren Ausmass als leicht einzustufen sei (vgl. VB 63.3 S. 10). Die Einstufung des Schweregrads der schizoiden Persönlichkeitsstörung als leicht begründete Dr. med. D._____ insbesondere damit, dass der Beschwerdeführer durchaus einen guten Zugang zu seiner Problematik habe und seine Beeinträchtigungen in üblicher Alltagssprache durchaus gut formulieren könne. Bei schweren Persönlichkeitsstörungen -7-