Des Weiteren seien die Diagnose einer schizoiden Persönlichkeitsstörung bzw. deren Herleitung sowie der Schweregrad der diagnostizierten Störung nicht nachvollziehbar begründet. Die Beurteilung der depressiven Symptomatik sei ungenügend. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei die Beurteilung allfälliger bei ihm bestehender Funktionsstörungen und seiner Ressourcen. Die Ergebnisse des Mini-ICF- APP würden zudem nicht vorliegen. Schliesslich sei auch die Beurteilung seiner Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung seines Tätigkeitsprofils widersprüchlich (Beschwerde S. 4 ff.).