4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. März 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter MLaw Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 5. Februar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 89) zu Recht verneint hat.