_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 14. März 2023 ein. Die Beschwerdegegnerin holte daraufhin eine Stellungnahme der SMAB AG St. Gallen vom 15. Juni 2023 ein und nahm erneut Rücksprache mit dem RAD. Mit Verfügung vom 5. Februar 2024 wies die Beschwerdegegnerin sodann das Leistungsbegehren ab. 2. Gegen die Verfügung vom 5. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 5. Februar 2024 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.