4.4. 4.4.1. Mit BGE 145 V 215 hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms geändert. Die Rechtsprechung, wonach primäre Suchterkrankungen als solche grundsätzlich nicht zu einer Invalidität im Sinne des Gesetzes führen und nur dann von Bedeutung sind, wenn diese in eine Krankheit oder einen Unfall münden oder wenn die Sucht infolge einer Krankheit entstand, gilt seitdem nicht mehr.