dauerhaft Verweigerung einer operativen Versorgung der Hüften zur vollständigen Immobilität führen werde (VB 67 S. 13). Dass sich ein Gesundheitsschaden – trotz entsprechender bildgebender Befunde – "grundsätzlich nicht verifizieren lasse", begründete Dr. med. C._____ sodann – in nicht nachvollziehbarer Weise – damit, dass der schicksalhaft progrediente Gelenkabrieb nur allmählich und über Jahrzehnte hinweg stattfinde, wobei eine alterssoziierte Degeneration im Rahmen der Gerontologie "schlichtweg als Regel akzeptiert und verstanden werden" müsse (VB 60 S. 3).