6.1.2. Betreffend die neu diagnostizierte Hüftarthrose beidseits hielt der RAD-Arzt Dr. med. C._____ indes am 3. November 2023 lediglich fest, dass Dr. med. I._____ keine objektivierbaren Funktionsdefizite beschrieben habe, die diesen zur Einleitung einer konsequenten Therapie veranlasst hätten (VB 60 S. 3). Tatsächlich hatte Dr. med. I._____ jedoch schon damals festgehalten, dass aufgrund des Röntgenbildes und der rotierten Beweglichkeit eine endoprothetische Versorgung indiziert sei (vgl. VB 44 S. 4), was er am 26. Februar 2024 insofern noch bekräftigte, als er festhielt, dass eine -9-