Seit dieser letzten materiellen Prüfung hat sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin gemäss dem Bericht des behandelnden Arztes Dr. med. I._____ vom 31. Januar 2023 und dessen Schreiben vom 26. Februar 2024 (jedenfalls) insofern verändert, als eine schwere sekundäre Coxarthrose beidseits bestehe (VB 44 S. 3; 67 S. 17).