Diese Einschätzung sei bis zum heutigen Datum aktuell. Diskrepanzen zu dieser Arbeitsfähigkeitseinschätzung seien nicht erkennbar; anderslautende Beurteilungen lägen nicht vor. Der schicksalhafte progrediente Gelenkabrieb finde nur allmählich und über Jahrzehnte hinweg statt, weshalb sich damit ein Gesundheitsschaden grundsätzlich nicht verifizieren lasse. Es müsse die im Rahmen der Gerontologie altersassoziierte Degeneration schlichtweg als Regel akzeptiert und verstanden werden. Selbst das Carpaltunnelsyndrom stelle als lediglich apparativ dokumentierte Nervenschädigung ohne Funktionseinbussen keinen invalidisierenden Gesundheitsschaden dar.