3. Der angefochtenen Verfügung liegt in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 3. November 2023 zugrunde. Dieser hielt unter dem Titel "Beurteilung der Diagnose(-n) / des Gesundheitsschadens" fest, dass seit 1999 ein lumbospondylogenes Syndrom rechts bei muskulärer Dysbalance, dekonditionierter Rumpfmuskulatur mit partieller Hypermobilität und bereits wenigstens seit dem 28. September 2012 einer Diskushernie auf Niveau LWK 5/SWK 1 medio-rechts-lateral beschrieben werde. Gemäss den Berichten des Kantonsspitals D.__