B._____ hatte am 21. März 2014 festgehalten, die etwas spärlichen Akten würden von einem offenbar seit mindestens zehn Jahren bestehenden lumbovertebralen Syndrom bei auch im September 2012 im MR bestätigten degenerativen Veränderungen L4/5/S1 mit möglicher Wurzelirritationen zuerst links, aktuell rechts, sowie Besserung durch Infiltration und Radiofrequenztherapie berichten, sodass im August 2013 wieder eine volle Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit bestanden habe. Dies sei auch vom Hausarzt der Beschwerdeführerin bestätigt worden. Es liege ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert und Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit für angepasste Tätigkeiten vor.