1.4. Am 8. Februar 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine nebst den drei Diskushernien bestehende Arthrose bzw. schwer geschädigte Hüftgelenke erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 6. Februar 2024. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. März 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen diese Verfügung und stellte folgende Rechtsbegehren: