1.3. Am 21. Februar 2013 meldete sich die nun im Kanton Aargau wohnhafte Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Rückenschmerzen sowie drei Diskushernien bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Bezug von Leistungen der IV an. Im Rahmen ihrer daraufhin getätigten Abklärungen hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. Juni 2014 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.