__ hielt am 31. Januar 2024 lediglich in Bezug auf die Epilepsie fest, dass der Bericht von Prof. Dr. C._____ neue versicherungsmedizinisch relevante Erkenntnisse aufweise. Neue relevante Erkenntnisse in Bezug auf das Thema Niere wurden hingegen nicht genannt. Da es sich nach dem Gesagten um einen grundsätzlich bekannten Befund handelt und nie eine entsprechende Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde, sind weitere Abklärungen nicht angezeigt.