5.5.2. Hierzu ist auszuführen, dass bereits im internistischen Teilgutachten der SMAB AG vom 24. April 2023 eine leichte Nierenfunktionsstörung (ICD-10: N19) ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in der letzten Tätigkeit (VB 285.6 S. 7) festgehalten worden und im Bericht des Universitätsspitals E._____ vom 24. Mai 2022 ein Status nach akutem Nierenversagen AKI 3 aufgefallen war (VB 254 S. 3). Dem Bericht vom 23. November 2023 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer im Juni 2023 starke rechtsseitige Flankenschmerzen verspürt habe.