Beim Beschwerdeführer bestehe eine komplex medikamentös zu behandelnde Epilepsie mit epileptischen Anfällen, die zumindest bis Ende 2022 gehäuft aufgetreten seien. Neben einem möglicherweise einmalig durch eine psychosoziale Belastung getriggerten epileptischen Anfall habe eine nicht optimal eingestellte antiepileptische Medikation im August und Oktober 2022, als es zu einer Häufung von epileptischen Anfällen gekommen sei, einen erheblich grösseren Einfluss gehabt. Aus versicherungsmedizinischer Sicht lasse sich nicht feststellen, dass der Beschwerdeführer im Falle einer beruflichen Tätigkeit das vermehrte Auftreten von epileptischen Anfällen zu befürchten hätte.