5.3.3. Zudem führte RAD-Arzt Prof. Dr. med. D._____, Facharzt für Neurologie und Praktischer Arzt, im Rahmen seiner versicherungsmedizinischen Würdigung vom 11. Dezember 2023 nachvollziehbar aus, der behandelnde Arzt des Universitätsspitals E._____ Prof. Dr. med. C._____ habe bezüglich der Epilepsie vermerkt, dass Mitte August 2020 unter psychosozialer Belastungssituation ein epileptischer Anfall aufgetreten sei. Für August und Oktober 2022 werde eine Anfalls-Exazerbation beschrieben, die eine Anpassung der antiepileptischen Medikation nach sich gezogen habe.