eingereichte Bericht von Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Neurologie, vom 23. November 2023 (VB 295) führt zu keiner anderslautenden Einschätzung; denn neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen psychosozialer Faktoren auf die Epilepsie sind darin nicht enthalten. Soweit der Beschwerdeführer bezüglich der Relevanz der psychosozialen Belastungsfaktoren für die Häufigkeit der epileptischen Anfälle seine eigene Meinung als medizinischer Laie derjenigen des Gutachters gegenüberstellt, kann rechtsprechungsgemäss nicht darauf abgestellt werden; die Beurteilung des Gesundheitszustands ist Aufgabe des Mediziners (BGE 140 V 193 E. 3.2 S. 195 f.).